Bundesgericht bestätigt Zölle nach Abschnitt 301 gegen China

Bundesgericht bestätigt Zölle gegen China gemäß Abschnitt 301 der Listen 3 und 4A
Am 25. September 2025 bestätigte das US-Berufungsgericht für den Bundesbezirk (CAFC) die Rechtmäßigkeit der Zölle gemäß Abschnitt 301 auf chinesische Importe gemäß den Listen 3 und 4A. Diese Zölle in Höhe von 7,5 bis 25 Prozent wurden als Reaktion auf die unfairen Handelspraktiken Chinas eingeführt, die sich auf geistiges Eigentum und Technologie in den USA auswirken. Diese Entscheidung stärkt die Befugnis der Regierung, Handelsmaßnahmen gemäß Abschnitt 301 zu verschärfen, und kann vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden.
Handelsministerium leitet Untersuchung nach Abschnitt 232 zu Werkzeugmaschinen und Industrierobotern ein
Das US-Handelsministerium hat eine Untersuchung gemäß Abschnitt 232 eingeleitet, in der die Auswirkungen des Imports von Industriemaschinen und Robotern auf die nationale Sicherheit untersucht werden. Der Umfang der Überprüfung umfasst computergesteuerte mechanische Systeme, Stanz- und Pressmaschinen, Werkzeugmaschinen zum Fräsen, Schneiden und Schweißen sowie Laser- und Wasserschneidgeräte.
Zu den weiteren untersuchten Kategorien gehören Entgratwerkzeuge, Metallveredelungs- und -behandlungssysteme, Autoklaven, Industrieöfen und Industrieroboter. Obwohl die Untersuchung bereits drei Wochen zuvor begonnen hatte, wurde am 26. September 2025 eine offizielle Mitteilung im Federal Register veröffentlicht. Die öffentliche Kommentarfrist läuft bis zum 17. Oktober 2025.
Handelsministerium leitet Untersuchung zu medizinischen Gütern nach Abschnitt 232 ein
Das US-Handelsministerium hat eine Untersuchung gemäß Abschnitt 232 eingeleitet, in der die Auswirkungen des Imports medizinischer Güter auf die nationale Sicherheit untersucht werden. Der Umfang der Überprüfung umfasst eine breite Palette von Produkten wie persönliche Schutzausrüstung, medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien. Obwohl die Untersuchung bereits drei Wochen zuvor begonnen hatte, wurde am 26. September 2025 eine offizielle Mitteilung im Federal Register veröffentlicht. Die öffentliche Kommentarfrist läuft bis zum 17. Oktober 2025.
Zinssätze für verspätete Zahlungen und Rückerstattungen bleiben unverändert
Für das am 1. Oktober 2025 beginnende Quartal bleiben die Zinssätze für überfällige Zollgebühren (Unterzahlungen) und Rückerstattungen (Überzahlungen) dieselben wie im Vorquartal. Der Zinssatz für Unterzahlungen beträgt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen 7 %. Der Zinssatz für Überzahlungen beträgt 7 % für Nicht-Unternehmen und 6 % für Unternehmen.
Details zu den Holz-/Möbeltarifen 232 wurden veröffentlicht
Ab dem 14. Oktober treten für eine Reihe von Holz- und Möbelprodukten neue Zölle in Kraft. Auf Bauholz und Baustoffe aus Holz wird ein Zoll von 10 % erhoben, während auf Polstermöbel sowie Waschtische und Küchenschränke aus Holz ein Zoll von 25 % erhoben wird. Diese Sätze sollen zum 1. Januar 2026 weiter angehoben werden und zwar auf 30 % für Polstermöbel und auf 50 % für Schränke und Waschtische. Ausnahmen von den Standardsätzen gibt es nur in der Europäischen Union und in Japan, wo die Zölle auf 15 % begrenzt sind, sowie im Vereinigten Königreich, wo die Zölle auf 10 % begrenzt sind. Diese Sätze bleiben in Kraft, es sei denn, die USA treffen Vereinbarungen mit Ländern, die die nationalen Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Einfuhr von Holzprodukten berücksichtigen. Diese Änderungen machen die Zollabfertigungseinträge noch komplexer und erfordern eine sorgfältige Beachtung der Klassifizierungen und Beschaffungsstrategien.
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